Es ist unabdingbar auch Mängelansprüche geltend zu machen, die der Kunde als Auftraggeber von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie ggf. zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen erworben hat. Häufig fällt dem Facility Manager die Aufgabe zu, diese Ansprüche treuhänderisch für den Kunden/Auftraggeber festzustellen und zu verfolgen.
Machen Sie ihre Mängelansprüche geltend - Wir unterstützen Sie dabei!
Unsere Leistungen:
- Begleitung der Abnahmen und Übergaben von Anlagen und Einrichtungen
- Dokumentieren des Gewährleistungsanspruchs mit Beschreibung des Mangels und Fotodokumentation
- Erfassung und Verfolgung der Mangelbearbeitung
- Überprüfung von Freimeldungen der Errichterfirmen
- Verfolgung der Mangelbeseitigung durch den Betreiber
- Feststellen und dokumentieren der neuen Gewährleistungsfristen